Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2820
BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Versorgungsbezügen eines Beamten - Anspruch auf Versorgung aus dem letzten Amt - Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen eines vorher bekleideten Amtes bei Übertragung eines höherwertigen Amtes innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 5 Abs. 3 S. 4
    Errechnung der Beamtenversorgung - Versorgung aus dem letzten Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1990, 869
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Maßgebend sind im wesentlichen die Erwägungen, von denen sich der erkennende Senat unter anderem auch in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (BVerwGE 81, 175) und im Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 5.87 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 6) hat leiten lassen.

    Eine vorhandene besetzbare Planstelle ist nunmehr - im Gegensatz zur vorangehenden Rechtslage (vgl. hierzu BVerwGE 81, 175 [BVerwG 19.01.1989 - 2 C 42/86]) - nicht mehr erforderlich.

    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in dem angeführten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (a.a.O. ) ausgeführt, daß von § 5 Abs. 3 Satz 4 erster Halbsatz BeamtVG n.F. vor allem die Fälle erfaßt werden, in denen ein Dienstposten im fraglichen Zeitraum durch den Gesetzgeber oder im gesetzlichen Rahmen auf Grund sachgerechter Dienstpostenbewertung durch die Verwaltung dem höheren statusrechtlichem Amt zugeordnet und dadurch gegenüber den Funktionen des bisherigen Amtes als höherwertig herausgehoben ist (vgl. auch Nr. 2 des Rundschreibens des Bundesministers des Innern vom 30. September 1985 - BMI D III 4 223 131 - 2/35 zur Durchführung des 7. Gesetzes zur Änderung dienstlicher Vorschriften).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Die bloße Bezugnahme auf frühere Schriftsätze genügt den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht (u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Die Revision kann sich für die Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung nicht mit Erfolg auf Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43 ) berufen, nach denen sich sachlich einleuchtende Gründe dafür finden lassen, den Zeitraum, um den sich die Amtsübertragung aus Gründen im dienstlichen Bereich verzögert hat, nicht dem Bediensteten zum Nachteil gereichen zu lassen.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Die Revision hat schon nicht dargetan, weshalb sich dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]>) -eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87

    Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Maßgebend sind im wesentlichen die Erwägungen, von denen sich der erkennende Senat unter anderem auch in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (BVerwGE 81, 175) und im Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 5.87 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 6) hat leiten lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 1732/04

    Ersetzung der funktionsgerechten Bewertung eines Dienstpostens und seiner

    BVerwG, Urteile vom 12.9.1994 - 2 C 22.93 -, BVerwGE 96, 347, m.w.N., vom 19.1.1989 - 2 C 42.86 -, BVerwGE 81, 175 ff., und vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, DVBl. 1990, 869 ff. = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8.

    BVerwG, Urteile vom 12.9.1994 - 2 C 22.93 -, vom 19.1.1989 - 2 C 42.86 - und vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, jeweils a.a.O.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 B 129.11

    Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Dem Beamten musste jedenfalls schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sein (Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8 S. 16).
  • VG Göttingen, 07.03.2002 - 3 A 3059/00

    Beförderungsamt; Dienstpostenbewertung; Forstamtsleiter; Fristberechnung;

    Nach der mit der Erlasslage (RdErl. des MF vom 18.11.1985 - 462113/5 --, abgedruckt in Kümmel, BeamtVG, Stand: 08/01, § 5 (Erlasse) 3., Rn 5.1 und 5.2) überein stimmenden einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 12.09.1994 - 2 C 22.93 -BVerwGE 96, 347-350 und vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, NVwZ 1990, 866-867; OVG Lüneburg, Urteil vom 08.03.1989 - 2 A 14/87 - BayVGH, Urteil vom 09.03.1994 - 3 B 93.1980 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C II 1.1.3, Nr. 7) und Literatur (Schütz/Maiwald, aaO., § 5 BeamtVG Rn 52-54; Plog/Wiedow/Beck/Lem-höfer, BBG mit BeamtVG, Stand: 10/94, § 5 BeamtVG Rn 28-30; Fürst/Mühl u.a., GKÖD, Versorgungsrecht Band 1, Stand: 10/01, O § 5 Rn 58) ist zwar eine vorhandene besetzbare Planstelle nunmehr - im Gegensatz zur vorangehenden Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 2 C 42.86 -, BVerwGE 81, 175, 178) - nicht mehr erforderlich.

    Ohnehin ist unerheblich, ob eine höhere Bewertung des Dienstpostens zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, NVwZ 1990, 866-867).

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 22.93

    Beamtenversorgung - Beförderungsamt - Zuordnung - Entscheidung des Dienstherrn

    Die ausnahmsweise Anrechnung einer vor der Beförderung liegenden Tätigkeitszeit nach § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG setzt voraus, daß der von dem betroffenen Beamten wahrgenommene Dienstposten im fraglichen Zeitraum durch den Gesetzgeber oder im gesetzlichen Rahmen aufgrund sachgerechter Dienstpostenbewertung durch die Verwaltung dem höheren statusrechtlichen Amt zugeordnet und dadurch gegenüber den Funktionen des bisherigen Amtes als höherwertig herausgehoben ist (vgl. Urteile vom 19. Januar 1989 (BVerwGE 81, 175, 182 f.) und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 8)).
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 77/90

    Beamtenversorgung; Funktionsheraushebung; Bewährungsvoraussetzung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1994 - 3 L 1/94

    Beförderung; Beförderungsamt; Planstellen

    Dem Beamten muß nämlich jedenfalls schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sein (BVerwG, Urt. v. 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13

    Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten

    Erforderlich ist ungeachtet des insoweit nicht eindeutigen Wortlautes von § 5 Abs. 3 Satz 4 Hs. 1 BeamtVG 1997 ("tatsächlich wahrgenommen") eine Übertragung der höherwertigen Aufgaben (vgl. für die Stellenhebung BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 -, juris Rn. 16; zu einer ähnlich formulierten Regelung des früheren Berliner Landesbesoldungsrechts: Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG II C 52.67 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 2328/91

    Beamtenversorgung: Beförderungsreife im Sinne des BeamtVG § 5 Abs 3 S 1

    Dabei kann dahinstehen, ob der Dienstposten des Klägers nach A 12 bewertet und ihm bereits übertragen war (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht